Altenteil

Altenteil
Ausnahm (südd., österr.)

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Ạl|ten|teil 〈n. 11rechtl. gesicherte Leistungen auf Lebenszeit an den Bauern, der seinen Hof dem Nachfolger übergibt (Wohnung, Naturalleistungen); Sy 〈veraltet〉 Altsitz, Ausgedinge ● sich aufs \Altenteil setzen, zurückziehen

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Ạl|ten|teil, das:
Anteil am Besitz, den sich jmd. bei Übergabe seines Besitztums (meist eines Bauernhofes) an den Nachfolger vorbehält:
sich auf sein A. zurückziehen;
Ü jmdn. auf das A. schicken;
sich aufs/ins A. zurückziehen, sich aufs A. setzen, auf dem A. sitzen (sich vom öffentlichen Leben zurückziehen, nicht mehr aktiv tätig sein).

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Altenteil,
 
Altgedinge, Altsitz, Ausgedinge, Einsitz, Auszug, Leibgedinge, Leibzucht, Gesamtheit der Rechte eines abtretenden Bauern (Altenteiler, Auszügler), der seinen Hof einem Nachfolger übergibt, sich aber auf Lebzeiten ein Wohnrecht, Naturalleistungen, Nutzungsrechte, Geldrenten u. a. vorbehält (Übergabevertrag). Auch der Witwe des Bauern, die den Hof einem Anerben übergibt, steht ein Altenteil zu. Sein Inhalt richtet sich nach Herkommen oder Ortsüblichkeit. Es kann dinglich gesichert werden (Reallast, beschränkte persönliche Dienstbarkeit). Das Rücktrittsrecht des Auszüglers bei nicht ordnungsmäßiger Erfüllung des Altenteils ist landesrechtlich zum Teil an besondere Voraussetzungen geknüpft. (Höferecht)
 
 
Die Vererbung des ländl. Grundbesitzes in der Nachkriegszeit, hg. v. M. Sering u. C. v. Dietze, 3 Bde. (1930);
 H. G. Weiland: Die geschichtl. Entwicklung des bäuerl. A.. .. (1940, Nachdr. 1970);
 K. Kroeschell: Landwirtschaftsrecht (21966).
 

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Ạl|ten|teil, das: Anteil am Besitz, den sich jmd. bei Übergabe seines Besitztums (meist eines Bauernhofes) an den Nachfolger vorbehält: sich auf sein A. zurückziehen; Ü jmdn. auf das A. schicken; sich aufs/ins A. zurückziehen, sich aufs A. setzen, auf dem A. sitzen (sich vom öffentlichen Leben zurückziehen, nicht mehr aktiv tätig sein); Fundis und Realos benutzten die Rotation nur allzu gern, um unliebsame ... Gegner ... aufs politische A. zu verbannen (aus der aktiven Politik auszuschließen; natur 2, 1991, 29).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Altenteil — (Altvaterrecht, Auszug, Austrag, Altsitz, Leibzucht, Leibgebing), die lebenslängliche Versorgung, die sich der Übergeber eines ländlichen Anwesens (Altsitzer, Auszügler, Leibzüchter) bei der Gutsabtretung in dem Gutsüberlassungsvertrag… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Altenteil — Altenteil, s. Auszug …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Altenteil — Altenteil,das:1.〈denElternverbleibenderBesitznachderHofübergabeandenSohn,dieTochter〉Ausgedinge·Altgedinge(landsch);Ausnahme·Austrag(süddtösterr);Auszug(landschveraltend);Stöckli(schweiz)+Austragsstube–2.sichaufsA.setzen:⇨zurückziehen(II,1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Altenteil — ↑ alt …   Das Herkunftswörterbuch

  • Altenteil — Sich auf sein Altenteil zurückziehen (setzen): wird von dem Vater oder von den Eltern gesagt, die sich im Alter von der Arbeit und Leitung der Hauswirtschaft zurückziehen und sich zur Ruhe setzen. Unter Altenteil versteht man die Leistungen, die… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Altenteil — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Altenteil — Ạl·ten·teil das; die Leistungen (z.B. Wohnrecht, Unterhalt, Geldrente), die meist ein Bauer laut Vertrag bis ans Ende seines Lebens von dem bekommt, dem er seinen Hof übergeben hat || ID sich aufs Altenteil zurückziehen / setzen nicht mehr aktiv …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Altenteil — Ạl|ten|teil, das; sich auf das/sein Altenteil zurückziehen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Altenteil — Abschied, Ausgedinge, Austrag, Auszug, Leibgedinge, Leibzucht. I. Begriff:Eine v.a. bei bäuerlichen Gutsüberlassungen übliche, meist vertragliche Vereinbarung, durch die der bisherige Eigentümer dem Übernehmer Herrschaft und Eigentum an dem… …   Lexikon der Economics

  • jemanden aufs Altenteil setzen \(oder: abschieben\) — Sich aufs (oder: auf sein) Altenteil zurückziehen; jemanden aufs Altenteil setzen (oder: abschieben)   Wer sich aufs Altenteil zurückzieht, gibt aus Altersgründen die Leitung und Verantwortung an andere ab und ist nicht mehr aktiv tätig: Mein… …   Universal-Lexikon

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